Aus der Praxis für die Praxis: Fachzeitschrift für datenbasierte Unternehmensführu​ng und Controlling

04/25

​Die 10 verbindlichen Paragrafen moderner Unternehmensführung & Erfolgssteuerung​


Dieses Grundpapier definiert die unabdingbaren, nicht verhandelbaren Paragrafen einer wirksamen Unternehmensführung und Erfolgssteuerung.

Jeder Paragraf formuliert einen zwingenden Fakt, der dazu erforderlich ist.

10 Paragrafen für Unternehmensführung & Erfolgssteuerung

§1 – ERP-Systeme sind für Führung und Erfolgssteuerung methodisch ungeeignet

ERP-Systeme basieren auf dem externen Rechnungswesen und sind nicht standardisiert (Basis für Soll-Ist-Vergleiche, z.B. mit dem Wettbewerb oder anderen Standorten) und sind damit nicht geeignet für Führung, Erfolgssteuerung oder für ein dringend benötigtes reales Unternehmenscontrolling.

§2 – Externes Rechnungswesen ist ungeeignet zur Führung und Steuerung

Die Methodik des externen Rechnungswesens ist grundsätzlich nicht geeignet, ein Unternehmen sicher zu führen und erfolgsorientiert zu steuern.

§3 – Rechnungswesen und Controlling & Unternehmenscontrolling sind strikt gedanklich zu trennen und haben andere Aufgaben & Methoden

Externes Rechnungswesen und ERP-Systeme dürfen nicht mit Controlling oder Unternehmenscontrolling gleichgesetzt werden.

§4 – Controlling und Unternehmenscontrolling sind zu differenzieren

Controlling ist funktions- und bereichsorientiert. Unternehmenscontrolling bewertet die Gesamtsituation des Unternehmens. Methodik und IT-Lösungen unterscheiden sich grundsätzlich.

§5 – Management Accounting ist die heute verbindliche Führungs- und Steuerungsbasis für Unternehmen

Nur das moderne ‚Management Accounting‘ (früher das interne Rechnungswesen) liefert die verbindliche Grundlage zur Führung, Erfolgssteuerung und zum Unternehmenscontrolling.

§6 – Frühwarnsysteme sind nur mit ‚Management Accounting‘ möglich

Frühwarn- und Überwachungssysteme für interne und externe Veränderungen können ausschließlich nur durch Methoden des Management Accounting abgebildet werden.

§7 – Die klassische KLR ist unzureichend und muss ersetzt werden

Die klassische Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) weist grobe Schwächen und methodisch gefährliche Fehler für den Anwender Unternehmen auf und ermöglicht z.B. keine Kosten-Wettbewerbsvergleiche.

Die alte klassischen KLR ist zwingend durch die moderne neue Kosten-, Leistungs- und Wettbewerbsrechnung (KLWR) zu ersetzen.

§8 – Auslastung und Kostenwettbewerb sind zwingende Steuerungsgrößen

Der Hauptkosten und Veränderungsfaktor ‚Auslastung‘ sowie Kosten-Wettbewerbsanalysen müssen heute zum Standard in den Unternehmen werden; sie fehlen in der klassischen KLR vollständig und sind heute aber unverzichtbar.

§9 – Kalkulationen benötigen eine höhere Güteklasse

Lineare Kalkulationsmethoden (z. B. Kostenträgerkalkulation mit Maschinenstunden-satz) erfüllen die erforderliche Kalkulationsgüte nicht und liefern grobe Fehler.

Der Ergebnisfehler liegt bei ca. 15% und drüber. Die moderne Enterprise Kalkulation mit Arbeitsplatzrate innerhalb der KLWR ist daher zwingend und zeitnah einzuführen.

§10 – Produktions- und Dienstleistungsmethodik unterscheiden sich fundamental

Die Methodik für Unternehmenscontrolling und Kalkulation von Produktions-unternehmen unterscheidet sich grundsätzlich von jener für Dienstleistungen. Diese Methoden-Differenzierung ist für Führung und Erfolgssteuerung zwingend zu beachten, gerade auch wenn ein Unternehmen Produkte und Dienstleistungen anbietet, braucht es diese Wertschöpfungs-Differenzierung.

Zehn Paragrafen, die verbindliche die modernen verfügbaren Grundlagen für Führung, Verantwortung und Erfolgssteuerung für Unternehmen vorgibt.