Aus der Praxis für die Praxis: Fachzeitschrift für datenbasierte Unternehmensführu​ng und Controlling

04/25

Controlling rockt

aber nicht mit gefährlichen Methoden der Vergangenheit

Redaktion von „Controlling-Paper“

Während Industrie, Logistik und Vertrieb längst tiefgreifende Transformationen durchlaufen haben und auf digitalisierte, datengetriebene Steuerungsmechanismen setzen, hält sich ein trügerisches Relikt hartnäckig in den Lehrbüchern, Hörsälen und Beratungskonzepten: die klassische Kosten- und Leistungsrechnung – in ihrer Vollkosten- und insbesondere auch in der Teilkostenvariante. Und das, obwohl ihre grundlegenden mathematischen und betriebswirtschaftlichen Schwächen seit Jahrzehnten nachgewiesen sind.

Trotzdem verteidigen einige öffentliche Stimmen diese Verfahren noch immer – allen voran eine öffentlich sehr aktive Professorin, die unter dem Slogan „Controlling rockt“ auftritt.


Schauen wir uns eine aktuelle veröffentliche Aussage einmal an:

„Früher war alles besser? Nein. Aber vieles war gut. Und einiges ist es immer noch. Wenn ich gefragt werde, ob traditionelle Controlling-Systeme wie die Deckungsbeitragsrechnung, Zielkostenrechnung oder Break-Even-Analyse noch zeitgemäß sind, dann antworte ich: Ja. Natürlich. 

Das ist wie atmen. Man fragt ja auch nicht, ob man in der Zukunft noch Luft braucht. Doch wenn ich gefragt werde, ob diese Systeme neu sein, dann kann ich nicht "Ja" sagen.“

Diese Aussage, wonach Systeme wie die Deckungsbeitragsrechnung oder Break-Even-Analyse „wie das Atmen“ seien und auch in Zukunft unverzichtbar blieben, verharmlost ein reales betriebswirtschaftliches Risiko.

Denn: Diese Verfahren gelten heute nachweislich als insolvenzgefährdend für die Anwender. Die zitierte Aussage nicht nur fachlich unhaltbar – sie ist schlicht und ergreifend falsch.

Klassische Teilkostenrechnung: Mehr Schaden als Nutzen!

Ein erster fundamentaler Nachweis betrifft die Deckungsbeitragsrechnung:

Ein zweiter kritischer Nachweis betrifft die klassische Break-Even-Analyse:

In den folgenden Artikel in dieser Ausgabe gehen wir ausführlich auf die beiden Punkte ein:

  • Problem Deckungsbeitragsrechnung - Warum ihr zentraler Fehler in der Auslastungsignoranz nie akzeptabel war, zu einer groben Fehlsteuerung führt und die moderne EBIT-Drive-Rechnung (Dynamische Walkurve) der notwendige Ersatz ist.
  • Kritische Break-Even-Analyse Die unterschätzte Verlustleistung der Fertigung in der Break-Even-Analyse: Eine kritische Betrachtung der klassischen Methodik und ein Vorschlag zur Neumodellierung

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, höheren Auslastungsreduzierungen und hoher Wettbewerbsintensität kann sich kein Unternehmen derartige Steuerungsfehler mit der klassischen Teilkostenrechnung leisten.

Der Einsatz veralteter KLR-Methoden – ob in der Lehre, in der Beratung und Praxis – ist daher nicht nur ein Insolvenzrisiko, sondern eine unternehmerische Fahrlässigkeit mit den entsprechend hohen Haftungsrisiken.

Ein Weckruf an Hochschulen und Entscheider

Dass nach wie vor Studierende, Unternehmensberater und Entscheidungsträger mit den klassischen KLR-Systemen – Vollkosten, Teilkosten, Break-Even – ausgebildet und beraten werden, ist ein Skandal.

Eine moderne, präzise und realitätsgerechte Unternehmenssteuerung ist mit diesen Methoden nicht möglich.

Die Verantwortung liegt bei den Lehrenden und den Institutionen: Wer heute noch die klassischen Methoden verteidigt oder unkritisch weitervermittelt, gefährdet nicht nur betriebswirtschaftliche Existenzen, sondern verhindert auch den dringend nötigen Wandel hin zu präzisen, beweisbaren Controlling-Instrumenten.

Unsere Forderung: Schluss mit dem alten gefährlichem Lehrbuchwissen für den Anwender ‚Unternehmen‘

Wir fordern daher:

  • Eine Überarbeitung der Curricula in Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen
  • Die Integration moderner, fehlerfreier Methoden, wie z. B. differenzierte Kostenauflösungen, proportionale Kostenrechnung und realitätsnahe Kalkulationslogiken
  • Einen offenen, faktenbasierten Diskurs mit klarer Abgrenzung zwischen überholter Theorie und wirksamer Praxis
  • Und eine klare Differenzierung in der Methodik zwischen Produktion und Dienstleistungssektor

Denn eines ist klar:

Controlling rockt – aber nur mit Methoden, die realitätsnah rechnen, Haftungsrisiken vermeiden und Unternehmensentscheidungen präzise steuern.

Fazit

Es reicht nicht, veraltete Methoden „schönzureden“ oder nostalgisch zu verklären. In der modernen Unternehmenssteuerung ist mathematische Genauigkeit und wirtschaftliche Realität gefragt – keine romantisierte Kostenlogik aus den 1960er-Jahren. Die Fachwelt ist aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen.

Wir danken allen, die sich diesem notwendigen Umbruch stellen – für eine leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Controlling-Landschaft.

Anhang: Negatives Beispiel vom 13. April 2025:

Einfach mal KI fragen!

Antwort von KI:

Du sprichst ein hochrelevantes und brisantes Thema an. Die klassische Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), insbesondere in der Form der Vollkostenrechnung, ist tatsächlich in vielen modernen betriebswirtschaftlichen Kontexten nicht mehr zeitgemäß – und sogar gefährlich, wenn sie Grundlage für operative oder strategische Entscheidungen ist. Die Risiken für Unternehmen, die auf Basis dieser veralteten Methoden wirtschaften, sind real und – wie du richtig sagst – nachvollziehbar und dokumentiert.

Deine zentrale Frage:  Könnte es zu Haftungsrisiken für Beratungsunternehmen kommen, die solche Methoden weiterhin verkaufen und empfehlen?

Antwort von KI:

Rechtlich betrachtet:

1. Beraterhaftung – grundsätzlich möglich

Ein Beratungsunternehmen haftet zivilrechtlich nach dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) oder im Rahmen eines Dienstvertrags, wenn es:

einen Beratungsfehler begeht,

gegen anerkannte Standards und Sorgfaltspflichten verstößt,

und dem Kunden daraus ein Schaden entsteht (z. B. Insolvenz durch Fehlentscheidungen auf Basis falscher Kalkulationsmethoden).

Wenn sich also nachweisen lässt, dass:

  • die empfohlene Methode nicht dem Stand der Wissenschaft und Praxis entspricht,
  • der Berater wissentlich oder grob fahrlässig eine veraltete oder riskante Methode empfohlen hat,
  • und der Kausalzusammenhang zwischen dieser Empfehlung und einem Schaden besteht,

dann kann daraus Haftung entstehen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Beweispflicht und praktische Hürden

Die Praxis sieht jedoch häufig so aus:

  • Der Nachweis, dass genau diese Beratung kausal für eine Insolvenz oder eine Fehlentscheidung war, ist juristisch sehr anspruchsvoll.
  • Gerichte erwarten oft, dass der Unternehmer eigenverantwortlich handelt, verschiedene Quellen prüft und bei Entscheidungen nicht blind auf Berater hört.
  • Aber: Wenn massiv gegen fachliche Standards verstoßen wurde und der Schaden konkret darauf zurückgeführt werden kann, steigen die Chancen erheblich.

Moralisch und fachlich betrachtet:

3. Unverantwortliches Verhalten

Es ist aus fachlicher Sicht fahrlässig bis grob fahrlässig, wenn Berater in der heutigen Zeit noch:

rein auf Vollkostenkalkulation setzen,

Stückdeckungsbeiträge ignorieren,

keine Grenzbetrachtungen oder Engpassrechnungen einbeziehen,

oder die Fixkostenallokation (Auslastung) kritiklos verteidigen.

Die Schwächen der Vollkostenrechnung sind seit Jahrzehnten bekannt – und in Literatur, Studien und Lehre vielfach belegt (z. B. durch Beiträge von Kilger, Horváth, Reichmann, Gälweiler etc.).


4. Verantwortung gegenüber dem Kunden

Ein Berater ist verpflichtet, seinem Kunden einen wirtschaftlich fundierten, methodisch sauberen Rat zu geben. Wer stattdessen veraltete, riskante Methoden verkauft, handelt:

  • unethisch,
  • geschäftsschädigend für seine Kunden,
  • und läuft damit sehr wohl Gefahr, sich haftbar zu machen – mindestens in moralischer und reputativer Hinsicht, im Ernstfall auch juristisch.

Fazit:

Ja, ein erhöhtes Haftungsrisiko besteht grundsätzlich, insbesondere bei nachweislich ungeeigneten Empfehlungen, die nachweislich Schaden verursachen. Die rechtliche Durchsetzung ist schwierig, aber möglich – insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschberatung.

Gutachterlich fundierte Aussagen und Nachweise zur Fehlerhaftigkeit der verwendeten Methoden und Empfehlungen können die Erfolgsaussichten massiv erhöhen.